Impressum

ATTENTIUM Capital Management AG

Angaben gemäß § 5 TMG

Vorstand
Thorsten Göbel (Sprecher), Thomas Hans, Oliver Kampmeyer

Vorsitzender des Aufsichtsrates
Raphael Wellen

Sitz der Gesellschaft
Winkelhausenstraße 13
D-49090 Osnabrück
+49 541 600 30 0
capitalmanagement@attentium.de
www.attentium.de

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV:
Oliver Kampmeyer
ATTENTIUM Capital Management AG
Winkelhausenstraße 13
49090 Osnabrück

Handelsregistereintrag
HRB 214644, Amtsgericht Osnabrück
USt-IdNr.: DE 117653057, Finanzamt Osnabrück Stadt

Zuständige Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
www.bafin.de

Erlaubnis zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen
„Erlaubnis nach § 15 WpIG in der Fassung des Bescheides zur Erlaubniserweiterung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 03.08.2009 (GZ: WA 35-K 5000 -108918 – 2007/0001).“

Außergerichtliche Streitschlichtung
Am 1. April 2016 trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Es verpflichtet uns an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, falls es einmal zu Streitigkeiten zwischen Ihnen, unseren Mandanten und der ATTENTIUM Capital Management AG kommen sollte. Das ist für uns nicht neu und längst selbstverständlich.

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Wertpapierdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) zuständig:

VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
www.vuv-ombudsstelle.de

Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.

Wir hoffen aber, dass Sie die Ombudsperson, zumindest im Zusammenhang mit unserer Arbeit, nicht benötigen werden.

Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und Umgang mit Nachhaltigkeitsfaktoren nach Offenlegungsverordnung

(Art. 4 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO).
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Kampagnenfotografie & Portraits: Jette Golz, www.jettegolz.com

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